Kursdetails
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Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung Gesprächsvortrag

Krisen schaffen Problembewusstsein und so stellt sich für viele Bürgerinnen und Bürger auch die Frage: Bin ich für einen Krankheitsfall rechtlich gut vorbereitet? Verheiratetet Personen und/oder volljährige Kinder können in dieser Situation nicht automatisch für Sie rechtlich handeln und entscheiden, da das Gesetz bei einem Volljährigen keine umfassende gesetzliche Vertretung für die Aufgabenkreise Vermögens- und Personensorge für Angehörige vorsieht. Die Folge wäre eine Betreuerbestellung durch das Amtsgericht. Die Erteilung einer Vorsorgevollmacht vermeidet diese Folge. Dabei stellen sich weitere, auch praktische Fragen: Welchen Inhalt muss eine Vorsorgevollmacht haben, insbesondere seit der Betreuungsreform? Umfasst eine Vorsorgevollmacht automatisch auch das Recht zum Online-Banking? Wer bestimmt darüber hinaus, was medizinisch unternommen werden soll, wenn Sie diese Entscheidung selbst nicht mehr treffen können? In einer Patientenverfügung können Sie selbstbestimmt regeln, was in diesem Fall gelten soll, auch zur Organspende. Sie erhalten einen umfassenden Überblick über die Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung sowie Praxistipps, damit Sie wissen, worauf es ankommt. - Anmeldung erforderlich.

Kurstermine 1

Insgesamt gibt es 1 Termine zum diesen Kurs
– Datum Ort
1 Freitag  •  06.11.2026  •  18:00 - 19:30 Uhr SK 205
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